E-RECHNUNGSPFLICHT
Betrifft mich die E-Rechnungspflicht?
Drei Fragen, ein Ergebnis mit Datum und Rechtsquelle. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung.
Drei Fragen
Hat dein Unternehmen seinen Sitz in Deutschland und ist es umsatzsteuerpflichtig?
Beide Stufen der Pflicht gelten für inländische Unternehmer.
War dein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr höher als 800.000 €?
An dieser Grenze entscheidet sich, welche der beiden Ausstellungsstufen zuerst greift.
Stellst du Rechnungen an Behörden oder andere öffentliche Auftraggeber?
Für diesen Empfängertyp gilt schon heute eine eigene Anforderung.