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Felder & Kennungen
Leistungszeitraum
Der Leistungszeitraum gibt an, wann die abgerechnete Lieferung oder Leistung erbracht wurde — er ist umsatzsteuerlich eine Pflichtangabe und darf nicht mit dem Rechnungsdatum verwechselt werden.
- Auch:
- Leistungsdatum · servicePeriod · BT-73 · BT-74
- Fachlich geprüft am 2026-08-26.